In seinem diesjährigen Jahresbericht hat das BSI die Bedrohungslage durch Cyber-Angriffe einmal mehr verortet. Die Inhalte des Jahresberichts 2023 hat unser Kollege Christian Dicke, Director IT-Spezialisten Vertical Mittelstand, für Sie zusammengefasst.
Das Bundesamt für die Informationssicherheit (BSI) hat seinen Lagebericht 2023 veröffentlicht. Dieser bietet einen umfassenden Überblick über die Cyber-Bedrohungen in Deutschland, die erneut so hoch sind wie nie zuvor. Wesentliche Bedrohungen sind demzufolge:
Das BSI führt weiterhin aus, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie besonders Kommunalverwaltungen und kommunale Betriebe überproportional häufig angegriffen wurden.
Um der Bedrohungslage entgegenzuwirken, hebt der BSI-Lagebericht 2023 die Bedeutung von Cyberresilienz hervor. In dem Zusammenhang werden die folgenden Maßnahmen zur Cyber-Abwehr vorgeschlagen:
1. Steigerung der Cyberresilienz durch die Implementierung des IT-Grundschutzes: Der sogenannte IT-Grundschutz des BSI enthält umfangreiche und komplexe Vorgaben, Empfehlungen und Maßnahmen zur Umsetzung von Informationssicherheit, die an verschiedene Adressaten aus dem öffentlichen und privaten Sektor gerichtet sind. Aber auch durch Standardisierung und Zentralisierung kann die Cyberresilienz gesteigert werden.
2. Qualifizierte Sicherheitsexpertinnen und -experten: Um die Resilienz und die Professionalisierung auf der Abwehrseite zu erhöhen, werden mehr qualifizierte Sicherheitsexpertinnen und -experten benötigt.
3. Koordiniertes Handeln und Informationsaustausch: Ein intensiver Austausch von Informationen und koordiniertes Handeln zwischen Bund, Ländern, Kommunen und anderen Akteuren sind erforderlich, um den Bedrohungen aus dem Cyberraum erfolgreich zu begegnen.
Zur Vereinheitlichung und Erhöhung des Cybersicherheitsniveaus innerhalb der EU ist Anfang 2023 die NIS-2-Richtlinie EU-weit in Kraft getreten - diese soll bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erweitert die NIS-2-Richtlinie den Geltungsbereich auf kleine und mittlere Institutionen und soll ein erhöhtes Niveau der Cyberresilienz schaffen sowie den europäischen Binnenmarkt besser vor Cyberangriffen schützen.
Das entsprechende Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) soll bis Mitte 2024 verabschiedet werden, wobei die damit verbundenen Pflichten – ohne Übergangsfristen - ab dem 1. Oktober 2024 gelten sollen.Gerne helfen wir Ihnen bei einer Standortbestimmung Ihrer aktuellen Cyber-Security Maßnahmen sowie bei der Erfüllung der NIS-2 Anforderungen. Eine erste Indikation, ob Sie von NIS-2 auch betroffen sind, bietet unser NIS-2 Compliance Fragebogen. Kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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