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Um die Finanzstabilität zu sichern, verlangt die Bankenaufsicht von Instituten die Einrichtung interner Prozesse zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Am 24. Mai 2018 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Abstimmung mit der Deutsche Bundesbank den neuen Leitfaden zur „Aufsichtliche(n) Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung ('ICAAP') – Neuausrichtung“ (ICAAP-Leitfaden) veröffentlicht. Dieser löst den bislang gültigen RTF-Leitfaden vom 07. Dezember 2011 ab. Hierin werden insbesondere die Erwartungen der Aufsicht an die zukünftige Ausrichtung der Risikotragfähigkeit in Banken konkretisiert.
Die Aufsicht hat mit Schreiben vom 03. Dezember 2021 angekündigt, dass die Annex-Regelung zum 31. Dezember 2022 ausläuft. BaFin und Bundesbank erwarten eine vollständige Umstellung der internen Risikotragfähigkeitsansätze auf die normative und ökonomische Perspektive gemäß ICAAP-Leitfaden bis spätestens zum 01.01.2023.
Als Institut stehen Sie daher gegebenenfalls noch vor der Herausforderung, dass Sie die Gesamtbanksteuerung Ihres Hauses aufgrund der veränderten aufsichtsrechtlichen Anforderungen anpassen müssen. Dabei ist es für Sie von wesentlicher Bedeutung, dass Sie die Erwartungen der Aufsicht hinsichtlich der Vollständigkeit der Risikoabbildung, der Konsistenz und Wirksamkeit der Verfahren sowie des Vorsichtsprinzips erfüllen.
Wir präsentieren Ihnen die notwendigen inhaltlichen Bestandteile, stellen Lösungsmöglichkeiten vor und entwickeln mit Ihnen die individuelle Lösung für Ihr Institut. Dabei stellen wir die Konsistenz der Verfahren unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen untereinander sicher. Auf diesem Wege nutzen Sie die Erfahrungen und Erkenntnisse aus vielen Umsetzungsprojekten und gewinnen Sicherheit hinsichtlich der Ergebnisinterpretation.