Fans von Artikel 13 Absatz 1 EU-VO 537/2014 aufgepasst:
Hier gibt‘s Fakten, Fakten, Fakten!
Folgenden Satz können alle bei AWADO auswendig aufsagen: „Die AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat als Prüfungsgesellschaft, die bei Unternehmen von öffentlichen Interesse Abschlussprüfungen durchführt, nach Artikel 13 Absatz 1 EU-VO 537/2014 alljährlich spätestens vier Monate nach Abschluss jedes Geschäftsjahres einen Transparenzbericht zu veröffentlichen.“
Und das meinen wir ganz ernst. Denn nur mit voller Transparenz kann es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit geben.
Deshalb bieten wir hier gerne die Transparenzberichte der vergangenen Jahre zum Download an. Für alle, die wie wir der Ansicht sind, dass Wirtschaft nur fair und ohne Mauscheleien funktioniert.