Beratung auf Augenhöhe.
Leistung auf höchstem Niveau.
Immer häufiger werden auch mittelständische Kreditinstitute verpflichtet, in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahres einen Konzernabschluss nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufzustellen. Ein häufiger Grund ist die Erschließung alternativer Ertragsquellen und die damit verbundene Ausweitung des Geschäftsmodells (z. B. durch Gründung von Tochtergesellschaften). Der Konzernabschluss ergänzt in diesen Fällen den Jahresabschluss.
An einen Konzernabschluss nach HGB werden umfangreiche und komplexe gesetzliche Anforderungen gestellt. Bei der Erfüllung dieser Anforderungen unterstützen wir Sie gern. Abhängig vom konkreten Bedarf Ihres Unternehmens bieten wir Ihnen fundierte und schnelle Hilfe, solange Sie uns brauchen.