Beratung auf Augenhöhe.
Leistung auf höchstem Niveau.
Gemäß §44 Kreditwesengesetz (KWG) kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber einem Kreditinstitut
eine anlassunabhängige Sonderprüfung anordnen.
Nach Ankündigung haben Sie als Institut in der Regel nur einen kurzen Zeitraum, Auskünfte und Informationen aufzubereiten. Die BaFin-Sonderprüfungen unterliegen dabei einer hohen Dynamik im Hinblick auf die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte, die Auslegung der Verwaltungspraxis sowie die Gewichtung und Auswirkung einzelner Feststellungen.